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Studium ohne Abitur

Drei Wege, wie Sie auch ohne Abitur studieren können

Gut zu wissen: Auch ohne ein Abitur in der Tasche muss Ihnen der Zugang zu einem Studium an der Fachhochschule Erfurt nicht verwährt bleiben. Erfahren Sie hier mehr zu den Möglichkeiten für ein Studium ohne Abitur.

1. Berufliche Fortbildung

Eine abgeschlossene berufliche Fortbildung kann Ihnen von der Hochschule mit der Meisterprüfung gleichwertig anerkannt werden, wenn Sie:

  • eine mindestens zweijährig anerkannte berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
  • eine berufliche Fortbildung im erlernten Beruf erfolgreich abgeschlossen haben, die
    • a: auf die berufliche Ausbildung aufbaut
    • b: auf bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften beruht,
    • c: sich nicht auf einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht und    
    • d: mindestens 400 Stunden umfasst.
  • Wir können Ihnen insbesondere folgende Fortbildungsabschlüsse anerkennen:

    • Fachkauffrau oder Fachkaufmann
    • Fachwirt*in, Betriebswirt*in
    • Technische Betriebswirt*in
    • Geprüfte/r Betriebswirt*in für Informationstechnik
    • Informatiker*in
    • Betriebsinformatiker*in
    • Wirtschaftsinformatiker*in
    • Handelsassistent*in
    • Motopädagoge*in
    • Pharmareferent*in
    • IT-Entwickler*in
    • IT-Projektleiter*in
    • IT-Berater*in
    • IT-Ökonom*in
    • Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als Verwaltungsbetriebswirt*in (VWA), Betriebswirt*in (VWA)

    Wenn Sie eine der aufgeführten Ausbildungen an einer Fachschule absolviert haben, wird diese der Meisterprüfung gleichgestellt. Hierbei muss vor dem Besuch der Fachschule eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein.

    Dazu zählen staatlich anerkannte:

    • Erzieher*innen,
    • Heilpädagoge*innen,
    • Heilerziehungspfleger*innen,
    • Motopädagoge*innen,
    • Fachkräfte für soziale Arbeit,
    • Augenoptiker*innen,
    • Familienpfleger*innen,
    • Wirtschaftsinformatiker*innen, 
    • Logistiker*innen,
    • hauswirtschaftlicher Betriebsleiter*innen,
    • Gestalter*innen.

    Dies ist eine abschließende Aufzählung!

  • Falls Sie die oben genannten Voraussetzungen einer beruflichen Fortbildung nicht erfüllen, haben Sie ggf. die Möglichkeit, jeweils bis zum 01.04. eine Eingangsprüfung oder bis zum 30.06. ein Probestudium zu beantragen.

2. Eingangsprüfung

Sie haben die Möglichkeit als qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung eine Eingangsprüfung abzulegen. Dadurch können Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.

  • Sie können zugelassen werden, wenn Sie

    • über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und
    • mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren.
  • Die Eingangsprüfung findet in allen Bachelorstudiengängen (ausgenommen "Leiten und Führen in der Kindheitspädagogik" ) statt. Sie dient der Feststellung, ob Sie auf Grund Ihrer Kenntnisse und geistigen Fähigkeiten für das Studium im gewählten Studiengang geeignet sind.

  • Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung, die Sie beide bestehen müssen.

  • Für das Wintersemster gilt: Den Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung müssen Sie zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des Jahres im Studierendensekretariat der Fachhochschule Erfurt einreichen. Ihre Prüfung findet spätestens bis zum 31. Juli eines Jahres statt, in zulassungsbeschränkten Studiengängen vor dem 15. Juli.

  • Wenn Sie die Eingangsprüfung bestanden haben, müssen Sie sich anschließend für den ausgewählten Studiengang Online im "MeinFHEcampus" bewerben. Bitte laden Sie zu den nötigen Unterlagen auch den Bescheid über das Bestehen der Eingangsprüfung mit hoch. Sie erwerben nicht automatisch einen Zugang zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang.

3. Studieren auf Probe

Sie haben die Möglichkeit, als qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Probestudium zu absolvieren und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang zu erwerben.

  • Zum Probestudium werden Sie zugelassen, wenn

    • Sie eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und
    • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit aufweisen können.
    • Beides muss fachlich verwandt mit dem von Ihnen angestrebten Studiengang sein.
  • Das Probestudium dauert zwei Semester.

  • Sie haben das Probestudium bestanden, wenn Sie nach diesen zwei Semestern durch die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen 40 Credit Points erlangt haben. Wenn Sie das Probestudium bestanden haben, verfügen Sie über die Berechtigung zum Studium in diesem Studiengang. Alle bereits erbrachten Leistungen in diesem Studiengang werden Ihnen anerkannt.

  • Bevor Sie sich bewerben, absolvieren Sie zwei Beratungsgespräche:

    • eines bei der Zentralen Studienberatung sowie
    • eines bei der Studienfachberatung.

    Über die Teilnahme an der absolvierten Studienberatung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

  • Die Beratungsgespräche finden in der Zeit vom

    • 01.04. – 30.06. für Bewerbungen für das Wintersemester sowie
    • vom 01.10. – 30.12. für Bewerbungen für das Sommersemester nach

    vorheriger Terminvereinbarung statt.

  • Im Anschluss an die Beratungsgespräche bewerben Sie sich über das Online-Portal "MeinFHEcampus".

    Bitte fügen Sie den Antrag auf Zulassung zum Probestudium und die Bescheinigung über die Teilnahme an den Beratungsgesprächen Ihren einzureichenden Unterlagen bei.