
Immatrikulation
Auf dieser Seite erfahren Sie, was bei der Immatrikulation beachtet werden muss!
Schritte der Immatrikulation
-
Nach Durchlaufen der Online-Immatrikulation in Mein FHEcampus den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken.
-
Dem Antrag auf Immatrikulation entnehmen sie, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, idR.:
- die Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung (bei vorhergehendem Studium)
- amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
-
Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen an:
Fachhochschule Erfurt
Altonaer Str. 25
99085 Erfurt -
Überweisen Sie den vollständigen Semesterbeitrag. Erst danach kann eine Immatrikulation erfolgen.
-
Bitte laden Sie Ihr Passbild in Mein FHEcampus hoch, danach kann Ihr endgültiger Studierendenausweis (Chipkarte thoska) gedruckt werden. Die thoska wird bis zum Studienbeginn postalisch zugestellt.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist Voraussetzung für Immatrikulation und Rückmeldung. Ohne Nachweis der Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert oder rückgemeldet werden. Der Nachweis wird ab dem 01.01.2022 digital an die Hochschule übermittelt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.
Als Bewerber*in müssen Sie spätestens zur Immatrikulation einen digitalen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die Chipkarte reicht nicht aus. Bei Privatversicherten oder denen, die über ihre Eltern beihilferechtlich oder die freie Heilfürsorge versichert sind, reicht der Nachweis der privaten Krankenversicherung nicht aus. Sie müssen stattdessen bis zur Immatrikulation einen digitalen Nachweis der Befreiung aus der gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Wenden Sie sich dazu bitte an eine gesetzliche Krankenkasse.
Wenn uns Ihre Krankenkasse mitteilt, dass Sie nicht mehr versichert sind, wird Ihnen die Rückmeldung versagt, sofern Sie nicht eine neue digitale Versicherungsbescheinigung vorlegen. Bei einer Exmatrikulation endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Studierender oder Studierende. Es besteht aber noch ein nachgehender Anspruch für längstens einen Monat. Nach diesem Monat besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen.
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr