DÄCHER für ERFURT
Aufgabenstellung (2017 und 2018)
Folgende Bedingungen sind zu berücksichtigen:
- Das Dachtragwerk darf in seinen Außenmaßen die Abmessungen des vorgegebenen Lichtraumprofils, Länge L ≤ 60 cm, Breite B ≤ 60 cm und Höhe H ≤ 40 cm, (siehe Skizze) nicht überschreiten.
- Das Tragwerk ist so zu konstruieren, dass ein Lichtraumprofil der Größe: Länge L ≥ 48 cm, Breite B ≥ 48 cm und Höhe H ≥ 60 cm unter dem Dach und zwischen den Stützen und/oder Wänden frei bleibt. Der vom Dachtragwerk überspannte Bereich muss frei bleiben.
- Die zur Aufstellung der Stützen und/oder Wände vorgegebenen Flächen bzw. Auflagerbereiche (in der Skizze dunkelblau dargestellte Bereiche) sind einzuhalten.
- Der in der Brücken-Box enthaltene Bierdeckel ist in Dachmitte zu befestigen. Der Bereich unmittelbar über dieser Ansatzfläche soll nicht überbaut werden.
- Zum Eigenwicht der Konstruktion zählen das Dach und die Stützen und/oder Wände.
- Die Toleranzen für die Länge, die Höhe und die Breite der Dachkonstruktion und des gesamten Tragwerkes betragen jeweils ±1,0 cm.
- Zum Bau des Daches und der Stützen (Wände) darf lediglich das zur Verfügung gestellte Material verwendet werden.
- Jegliches Werkzeug (z.B. Schere, Stifte, Dreiecke), die Schreibblöcke sowie die 3 mm starke Schneidunterlage aus Pappe dürfen nicht als Baumaterial verwendet werden.
- Die Entstehung des Dachtragwerkes und der Stützen und/oder Wände sind in einer Dokumentation zu beschreiben. Der Umfang sollte 15 Seiten nicht überschreiten.