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Forschungskooperation

Sie sind an Forschung, Entwicklung und Technologietransfer (Forschung) in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Erfurt interessiert?

Forschung finanziert durch den Haushalt der Fachhochschule Erfurt

Das Land Thüringen finanziert die Grundausstattung. Je nach Mittelbedarf kann die Hochschule, die Fakultät bzw. der einzelne Wissenschaftler entscheiden, ob im Ausnahmefall ein Projekt nur über Hochschulmittel finanziert wird. Bei einer solchen Entscheidung sind u. a. abzuwägen – wissenschaftliche Bedeutung, mögliche Folgeprojekte, Rechte an den Ergebnissen.

Hochschulforschung finanziert durch Mittel von Dritten

Generell ist die o. g. Grundausstattung nicht so umfassend, dass alle wünschenswerten Vorhaben umgesetzt werden können. Die Hochschule ist deshalb darauf angewiesen, dass von Dritten die Projekte wenigstens anteilmäßig finanziert werden.

a)  Hochschule und Partner können gemeinsam einen Antrag bei Dritten stellen (Verbundvorhaben), welcher die Ausgaben aller zumindest anteilmäßig finanziert. Sofern die Hochschule antragsberechtigt ist, wird der Aufwand für die Antragstellung seitens  der Hochschule übernommen. Falls der Partner nur antragsberechtigt ist, erfolgt wenigstens eine Unterstützung. Jeder Antragsteller erhält in den meisten Fällen seine bewilligten Mittel zur eigenen Verwaltung.

b)  Der „Partner“ tritt als Auftraggeber an die Hochschule auf.  Die Rechte und Pflichten (Kosten, Ergebnisse, Rechte usw.) werden in einem Vertrag geregelt. Die Mittel erhält, falls der Auftraggeber nichts anderes bestimmt, die Hochschule zur Verwaltung. Der Wissenschaftler entscheidet über den themenbezogenen Einsatz der Mittel.

Wir unterscheiden an der Fachhochschule Erfurt folgende Projektarten:

Für Forschungsprojekte finanziert durch Mittel von Dritten ist der Service Forschung und Transfer zuständig.

Die Ansprechpartner im Service Forschung und Transfer finden Sie hier.

Forschung in Nebentätigkeit

Die Professorinnen und Professoren sind auch berechtigt, Forschung im Rahmen der Nebentätigkeit durchzuführen. Der Vorteil sind hier kürzere Entscheidungswege (direkte Vereinbarung mit dem Wissenschaftler). Im Regelfall wird auch hier eine Vergütung aller Aufwendungen erwartet. Der Wissenschaftler ist für das Innenverhältnis zur Hochschule verantwortlich.

Forschung mittels Bachelor-, Diplom- bzw. Masterarbeiten

Die Hochschule ist sehr an praxisbezogenen Themen interessiert. Da die jeweilige Arbeit eine Prüfungsarbeit ist, sind die Anforderungen in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge festgeschrieben, welche zu beachten sind. Weiterhin ist die Arbeit eine selbständige wissenschaftliche Leistung des Studierenden, so dass die Rechte an den Ergebnissen vorab mit dem Studierenden und gegebenenfalls mit dem Betreuer aus der Hochschule zu klären sind.

Praktikums- und Belegarbeiten

Diese Arbeiten sind Teil des Studiums, wobei Praktikumsordnungen usw. zu berücksichtigen sind. Diesbezügliche Wünsche werden umgehend an die jeweilige Fakultät weitergeleitet.