
Kommission für Forschung und Transfer
Aufgaben der Kommission
Die Aufgaben der Kommission für Forschung und Transfer werden in der Grundordnung der Fachhochschule Erfurt vom 13. März 2019 inklusive nachfolgender Änderungen im § 21 Absatz 1 benannt. (Die Grundordnung und weitere diesbezügliche Dokumente sind auf der zentralen Internetseite der Gremien der FH Erfurt zu finden.)
Mitglieder der Kommission
Entsprechend dem § 21 Absatz 2 der Grundordnung gehören der Kommission folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
1. die Vizepräsidentin für Forschung und Transfer:
- Frau Prof. Yvonne Brandenburger
2. je ein*e Vertreter*in aus jeder Fakultät:
- ARS - Frau Prof. Dr. Heidi Sinning
- ASW - Herr Prof. Dr. Tobias Luck
- BKR - Herr Prof. Dr. Robert Kaden
- GTI - Herr Prof. Rolf Kruse
- LGF - Herr Prof. Dr. Björn Machalett
- WLV - Herr Prof. Dr. Carsten Kühnel
3. je ein*e Vertreter*in von wissenschaftlichen Einrichtungen im Aufgabenfeld Forschung
- FGK - Herr PD Dr. Uwe Drüge
- IBIT - Herr René Stang
- IBQS - Frau Carolin Schulze
- ISP - Frau Svenja Rogoll
- IVR - Herr Prof. Dr. Matthias Gather
- ThInKPäd - Frau Prof. Dr. Barbara Lochner
4. zwei Vertreter*innen der Leiter*innen zugeordneter Managementbereiche oder zentraler Einrichtungen der Hochschule:
- Herr Dr. Thomas Schwager
- Frau Manuela Görgner
5. zwei Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen:
- Frau Katja Burow
- Herr Christoph Hedtke
6. sechs Vertreter*innen der Studierendenschaft
- Frau Ellen Fischer
- Herr Sören Krawcyk
- Herr Paul Merrbach
- Herr Ferris Schröder
- Frau Stefanie Werner
Entsprechend dem § 21 Absatz 5 der Grundordnung gehört der Kommission an - ein*e verantwortliche*r Mitarbeiter*in aus dem Bereich Drittmittelverwaltung mit Rede- und Antragsrecht:
- N.N.
Geschäftsordnung der Kommission
(Stand: Grundordnung vom 13. März 2019)
Entsprechend dem § 21 Absatz 6 gibt sich die Kommission eine Geschäftsordnung, welche die Wahl der Vertreter*innen nach Abs. 2 Nr. 5, 6 regelt .
Die Kommission für Forschung und Transfer hat am 6. November 2019 eine Ordnung zur Regelung der Wahl der zwei Vertreter*innen der Projektmitarbeiter*innen und des wissenschaftlichen Nachwuchses nach § 21 Abs. 2 Nr. 5, 6 beschlossen. Diese Ordnung ist Teil der Geschäftsordnung der Kommission für Forschung und Transfer. Der Senat der Fachhochschule Erfurt hat diese Ordnung am 27. November 2019 bestätigt. Der Rektor der Fachhochschule Erfurt hat die Ordnung am 29. November 2019 genehmigt. (Siehe Download-Bereich.).
Sitzungstermine der Kommission
Die aktuellen Sitzungstermine sind unter Aktuelles zu finden.