
Hochschulrat
Der Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots.
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Der Hochschulrat gibt Stellungnahmen ab u.a.
- zur Grundordnung und deren Änderung,
- vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Land sowie
- zu Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung.
Das Gremium beschließt u.a. den Jahresabschluss und bestätigt den Wirtschaftsplan.
Er wirkt in der Findungskommission zur Wahl/Abwahl der*des Präsidentin*Präsidenten/Rektorin*Rektors und der*des Kanzlerin*Kanzlers mit.Weitere Angaben finden Sie in § 34 Thüringer Hochschulgesetz und in § 15 Grundordnung der Fachhochschule Erfurt.
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Der Hochschulrat hat acht stimmberechtigte Mitglieder, von denen mindestens 3 Frauen sein sollen:
- fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wissenschaft, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft
- zwei Mitglieder der Hochschule mit unterschiedlicher Gruppenzugehörigkeit
- ein*e Vertreter*in des Ministeriums
Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren vom Senat gewählt.
Hochschulratsmitglieder für die Amtsperiode vom 01.10.2019 bis 30.09.2023
Externe Mitglieder
Herr Frank Belkner,
Geschäftsführer ERFURT Bildungszentrum GmbHFrau Annett Eckardt,
Bereichsleiterin Kaufmännische Dienstleistungen der KoWo (Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt)Herr Dr. Lutz Richter,
ehem. Vorstand der Ibykus AG für InformationstechnologieFrau Ingrid Röseler,
ehem. Bereichsleiterin Agrarförderung, Infrastruktur und Umwelt bei der Thüringer AufbaubankFrau Prof.in Dr. Eva Schmitt-Rodermund,
Präsidentin der Fachhochschule PotsdamInterne Mitglieder
Herr Prof. Jörg Fischer,
Fakultät Angewandte SozialwissenschaftenFrau Evelyn Kiewert,
Fakultät Wirtschaft-Logistik-VerkehrVertreter*in des Ministeriums
Herr Dr. Michael Edinger
Referatsleiter Referat 42 - Hochschulbetreuung und Aufsicht I, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale GesellschaftDas Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Hochschulrats mit Antrags- und Rederecht haben:
- die Mitglieder der Hochschulleitung - mit beratender Stimme,
- die*der Vorsitzende des Personalrates oder deren*dessen Vertreter*in,
- die Gleichstellungsbeauftragte oder deren Vertreterin,
- Beauftragte*r für Diversität oder deren*dessen Vertreter*in,
- ein*e Vertreter*in des Studierendenrates.