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Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Ziel arbeitsmedizinischer Vorsorgen ist die Früherkennung und Verhütng arbeitsbedingter Erkrankungen. Vorosrgen sollen aber auch einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes leisten. Die Vorsorgen werden vom Betriebsarzt durchgeführt.

Die gesetzlichen Bestimmungen für arbeitsmedizinische Vorsorgen finden sich in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV).

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge freiwillig. Handelt es sich jedoch um eine Pflichtvorsorge, muss die Hochschule sicherstellen, dass die:der Beschäftigte an dieser auch teilnimmt. Sollten Sie an einer Pflichtvorsorge nicht teilnehmen, dürfen Sie die damit verbundenen Tätigkeiten nicht mehr ausüben.

Fragen rund um das Thema beantwortet Ihnen gern Heidi Ebersbach (gesundheitsmanagement@fh-erfurt.de, Tel.: 0361 6700-7306).

  • Eine Vorsorge ist erfolgt, wenn Sie zumindest eine Beratung erhalten haben. Selbstverständlich kann eine körperliche/technische Untersuchung oder auch eine Blutentnahme abgelehnt werden. Die Vorsorge gilt dann dennoch als erfolgt. Der Betriebsarzt muss ich Ihnen die Teilnahme bescheinigen. 

  • Die Angebotsvorsorge "Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen" findet über das Kalenderjahr verteilt zentral an unserer Hochschule statt. Alle anderen notwendigen Vorsorgen werden Ihnen individuell über das Gesundheitsmanagement mitgeteilt, mit der Möglichkeit selbstständig über das Buchungsportal der Medical Airport Service GmbH einen Termin zu buchen.

  • Voraussetzung für den Erhalt einer Bildschirmbrille ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge "Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen". Diese Vorsorge findet über das Jahr verteilt zentral an unserer Hochschule statt. Sollte bei der Vorsorge festgestellt werden, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, erhalten Sie von unserem Betriebsarzt die entsprechenden Unterlagen. Der Erwerb einer solchen Brille richtet sich nach den Gemeinsamen Hinweisen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die augenärztlichen Maßnahmen. Die Unterlagen dazu finden Sie im PIP.