1. Sie sind hier:
  2. Service und Beratung
  3. Studienfinanzierung
  4. Deutschlandstipendium

Deutschlandstipendium

Die Fachhochschule Erfurt vergibt Deutschlandstipendien an besonders begabte und leistungsstarke Studierende. Das Stipendium wird BAföG-unabhängig gewährt. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle wichtigen Infos für Bewerber*innen und Förder*innen.

Mehr Informationen rund um das Stipendium finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Deutschlandstipendium

Studienfinanzierung

Ein Studium kostet Geld. Aber keine Panik, es gibt jede Menge Informations- und Unterstützungsangebote rund um das Thema Kosten und Finanzierung.

Mehr erfahren

Infos für Bewerber*innen

  • Es stehen aktuell folgende Stipendien zur Verfügung:

    • 5 Stipendien für den Studiengang Gebäude- und Energietechnik
    • 1 Stipendium für den Studiengang Bauingenieurwesen
    • 1 Freies Stipendium
  • Das Stipendium wird für zwei Semester bewilligt und beträgt 300 Euro monatlich. Es wird einkommens- und BAföG-unabhängig gewährt. Eine Weiterförderung ist bei Nachweis der Studienleistungen innerhalb der Regelstudienzeit möglich. Eine Hälfte des Stipendiums wird von privaten Stipendiengebern finanziert. Die andere Hälfte steuert der Bund bei.

  • Für ein Deutschlandstipendium können sich alle an der Fachhochschule Erfurt immatrikulierten Studierenden bewerben. Der Bewerbungsantrag für das Deutschlandstipendium ist im Studierendensekretariat der Fachhochschule Erfurt einzureichen.

    Das Auswahlverfahren für die Teilnahme am Deutschlandstipendium wird halbjährig durchgeführt. Dafür müssen Studierende bestimmte Kriterien erfüllen.

    • Auswahlverfahren I: Bewerbung: 15.01. - 28.02.; Auswahl im April
    • Auswahlverfahren II: Bewerbung: 15.07. - 31.08.; Auswahl im Oktober
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • tabellarischer Lebenslauf
    • das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
    • von Bewerber*innen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang
    • ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Fachhochschule Erfurt berechtigt
    • ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
    • ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement und/oder Nachweise über eine besondere persönliche, familiäre und soziale Situation
  • Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt durch eine Auswahlkommission, die durch das Rektorat berufen wird. Der Auswahlkommission gehören ein Mitglied des Rektorats, zwei Professoren sowie zwei Studierende an. Die Auswahl erfolgt nach besonderer Begabung und Leistungsstärke, aber auch soziales oder gesellschaftliches Engagement werden berücksichtigt.

    Kriterien für Studienanfängerinnen und Studienanfänger:

    • Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
    • die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Fachhochschule Erfurt berechtigt.

    Kriterien für bereits immatrikulierte Studierende:

    • Die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

    Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:

    • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
    • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
    • besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund

Infos für Förder*innen

  • Mit einem monatlichen Zuschuss von 150 Euro (1.800 Euro pro Jahr) können Sie als privater Förderer oder Förderin einen Beitrag zur qualifizierten Ausbildung von Studierenden der Fachhochschule Erfurt leisten.

  • Durch Ihr Engagement ermöglichen Sie jungen talentierten Menschen, sich auf das Studium zu konzentrieren und leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbau des Standortes Thüringen. Sie fördern zudem die Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Sie erhalten die Chance, talentierte Nachwuchskräfte bereits frühzeitig an sich zu binden.

    Durch eine Zweckbindung können Sie Studierende einer bestimmten Studienrichtung fördern. 

    Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.