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Gast- und Zweithörerschaft

Über eine Gasthörerschaft können Sie an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Erfurt teilnehmen, ohne ein komplettes Studium zu absolvieren. Die Gasthörerschaft ist nicht an Altersbeschränkungen oder spezielle Zugangsvoraussetzungen gebunden. Es muss lediglich eine ausreichende Bildung nachgewiesen werden und in den Lehrveranstaltungen ausreichend Platz sein. Auch Geflüchtete sind als Gasthörerinnen und Gasthörer herzlich willkommen.

Die Zweithörerschaft ist eine Möglichkeit für Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Erfurt teilzunehmen und Prüfungen abzulegen.

Wichtige Hinweise rund um Ihre Zweithörerschaft

  • Sie bleiben an Ihrer aktuellen Hochschule immatrikuliert, werden mit dem Status „Zweithörer“ an der Fachhochschule Erfurt eingeschrieben.

    • Gemeinsame Teilnahme mit den Studierenden am Vorlesungsbetrieb der Hochschule
    • kein Erhalt des Semestertickets (Ausnahme: Zweithörer, die nicht in Thüringen studieren, können gegen Zahlung der Gebühr das Semesterticket erhalten.)    
    • Zulassung und Teilnahme an Prüfungen ist möglich
  • Die Teilnahme an der Zweithörerschaft ist für Studierende kostenfrei.

  • Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie postalisch oder digital Ihren Hochschul-Account und E-Maildresse.

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zweithörerschaft für jedes Semester neu gestellt werden muss!

    Die Zweithörerschaft setzt voraus, dass Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und eine Kapazität für den Studiengang oder die gewählten Lehrveranstaltungen besteht.

    • Antrag auf Zweithörerschaft
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
    • gültige Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung)

    Für die Verlängerung der Zweithörerschaft ist nur noch der Antrag und die aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule einzureichen

  • Adresse zum Einreichen Ihres Antrags:

    Fachhochschule Erfurt
    Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten
    Studierendensekretariat
    Altonaer Straße 25
    99085 Erfurt 
     

    Fristen für Ihren Antrag:

    • Wintersemester bis 30. September 
    • Sommersemester bis 31. März

Wichtige Hinweise rund um Ihre Gasthörerschaft

  • Sie werden mit dem Status "Gasthörer" eingeschrieben und erhalten nach erfolgter Einschreibung einen Hochschulaccount zur Nutzung der Studierendenportale und eine E-Mailadresse.

    • Gemeinsame Teilnahme mit den Studierenden am Vorlesungsbetrieb der Hochschule 
    • Bescheinigung über den Erfolg der Teilnahme möglich 
    • Teilnahme an Prüfungen nicht möglich 
    • kein Erhalt des Semestertickets
    • Teilnahme an Sprachkursen (mit Nachweis)
    • Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare), Studienfächer und Inhalte kennenlernen
    • andere Studierende kennenlernen
    • Unterstützung von Studierenden erhalten
  • Die Gebühr für die Teilnahme an der Gasthörerschaft beträgt 100 Euro pro Semester.

    Die Gasthörerschaft für Geflüchtete ist kostenfrei.

  • Mit Zahlung der Gebühr und der Einreichung des Antrags werden Sie Gasthörer. Sie erhalten dann postalisch oder digital Ihren Hochschul-Account und E-Mailadresse. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gasthörerschaft für jedes Semester neu gestellt werden muss! 

    Die Fachhochschule Erfurt bietet die Gasthörerschaft für Geflüchtete an. Dadurch können Sie Einblicke in das Studium an deutschen Hochschulen bekommen. Interessenten können Kontakte mit Studierenden knüpfen oder Sprachkurse besuchen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Welcome Projekt.

    • Antrag auf Gasthörerschaft
    • Kopie des höchsten Bildungsabschlusses (ausgefüllte Bestätigung über den höchsten Bildungsabschluss)
  • Adresse zum Einreichen Ihres Antrags:

    Fachhochschule Erfurt
    Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten
    Studierendensekretariat
    Altonaer Straße 25
    99085 Erfurt 
     

    Fristen für Ihren Antrag:

    • Wintersemester bis 30. September 
    • Sommersemester bis 31. März

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