Praktikum im Bachelor Landschaftsarchitektur

Das Praktikum findet im 6. Semester statt und umfasst mindestens 13 Wochen (18 CP). Die Studierenden sollen zu diesem Zeitpunkt ihrer Ausbildung bereits in der Lage sein, Gesamtzusammenhänge in der Praxis von Planungsbüros, Fachämtern und -behörden oder Landschaftsbaubetrieben zu verstehen und in den Praktikumsstellen entsprechend mitzuarbeiten. Die Einbindung in ein Büro oder eine andere Praktikumsstelle mit praxisorientierten Abläufen bedeutet eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zum bisherigen theoretischen Teil des Studiums. Durch das Kennenlernen der Aufgaben eines Landschaftsarchitekten haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre eigenen Neigungen und Fähigkeiten zu konkretisieren sowie Teile ihres Studiums gezielt auszurichten.

Ziel und Inhalt

Der Studierende soll einen Überblick über Planung, Entwurf und Bauabwicklung bekommen, Planungszusammenhänge erkennen und einen Einblick in Organisationsstrukturen und ingenieurmäßiges Denken und Handeln erhalten. Die Inhalte sind je nach Praktikumsstelle unterschiedlich, z. B.:

  • Planungsgrundlagen, Planungsinstrumente (Methodik, Planwerke der Planungshierarchie), Planungsgutachten, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Planungsprozess und Genehmigungsverfahren, Biotopplanung und -management (Pflege- und Entwicklungsplanung), Rechtsgrundlagen, sonstige landschaftspflegerische Tätigkeiten,
  • Objektplanung, gestalterische und technische Planungen, Leistungsbeschreibungen, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung, Objektbetreuung, Pflanzenverwendung,
  • Betriebs- und Bürostruktur, Personal- und Maschineneinsatz, Betriebs- und Baustellenorganisation, Bauabwicklung, betriebliches Rechnungswesen, Pflege und Unterhaltung.

Wird das Praktikum im öffentlichen Dienst abgeleistet, können noch folgende Inhalte hinzukommen:

  • Verwaltungsaufbau, -struktur, Rechtsgrundlagen, Geschäftsverteilung, Sach- und Personalhaushalt, Rechnungswesen.

Abhängig von der Praktikumsstelle können Inhalte aus mehreren der genannten Bereiche zutreffen.

Praktikumsstellen

Der Studierende kann für das Praktikum (Praxismodul) eine (oder mehrere) Praktikumsstelle(n) vorschlagen. Vor Abschluss des Praktikantenvertrages muss der Studierende die Zustimmung des Praktikantenamtes der Studienrichtung Landschaftsarchitektur einzuholen (Anhang A zur PraO: Anmeldung zum Praktikum). Das Praktikantenamt ist den Studierenden, die selbst keine Stelle benennen können, bei der Stellenfindung behilflich.

Zur Sicherung der qualifizierten Durchführung des Praktikums muss die Praktikumsstelle vom Praktikantenamt der Studienrichtung Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt anerkannt werden. Voraussetzungen für die Anerkennung sind, dass die Studierenden einen Einblick in einen wesentlichen Teil der Praktikumsinhalte gemäß § 7 erhalten können sowie eine Sicherstellung der Betreuung von Seiten der Büros, Betriebe bzw. Behörden.

Praktikumsstellen können insbesondere sein:

  • Planungsbüros von Landschaftsarchitekten und Ingenieurbüros mit Umweltplanungsaufgaben,
  • Gartenämter, Grünflächenämter, 
  • Institutionen der Gartendenkmalpflege, Umweltämter,
  • Behörden und sonstige Institutionen mit landespflegerischer Aufgabenstellung,
  • Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus (Bürobereich).
Praktikantenamtsleiter

Praktikantenamtsleitung Landschaftsarchitektur