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Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Vor und während eines Studiums können viele Fragen und Herausforderungen aber auch Probleme durch Umweltbarrieren auftauchen. Auf dieser Seite möchten wir hierzu Antworten geben und einen Überblick über Behandlungsmöglichkeiten sowie Unterstützungsangebote der Hochschule bei psychischen Erkrankungen Studierender aufzeigen. Außerdem wird auf Tipps für den Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen eingegangen.

Infos zur Barrierefreiheit und dem Studium mit Behinderung und Krankheit

  • Für Menschen mit Mobilitätsbehinderung ist der Hauptcampus in der Altonaer Straße relativ barrierearm. So sind beispielsweise die Wege zwischen den Gebäuden kurz, die Etagen in allen zentralen Lehr- und Verwaltungsgebäuden der Fachhochschule stufenlos per Aufzug erreichbar und es sind Parkplätze für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G, aG und Bl in der Altonaer Str. und der Schlüterstr. vorhanden.

    Derzeit sind die Gebäude optimierungsfähig im Hinblick auf die Barrierefreiheit für Seh- und Hörgeschädigte (visuelle Kontrastgestaltung an Treppen, Glasflächen sowie fehlende Kommunikationshilfen usw). Bereits bestehende Planungen sehen an allen Standorten der FHE weitere Maßnahmen vor, so dass mittelfristig mit einer baulich weitgehend barrierefrei zugänglichen Hochschule an allen drei Standorten zu rechnen ist.

  • Der Bewusstseinswandel in den Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung im Hochschulwesen soll an der FH Erfurt in den nächsten Jahren durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Sensibilisierung von Lehrenden, Informationsmaterialien) positiv beeinflusst werden.

    In der AG Gesundheitsfördernde Hochschule / Inklusion können Studierende und Beschäftigte der FH Erfurt über Fragen der Inklusion / Barrierefreiheit sowie über Maßnahmen der „Gesundheitsfördernden Hochschule“ diskutieren. Die AG trifft sich in unregelmäßigen Abständen und interessierte Mitstreiter/innen sind jederzeit willkommen.

    Interessenvertretungen für Studierende:

  • Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sind oftmals auf inklusive Lehr- und Lernbedingungen angewiesen. Wenn Lehrende die Barrierefreiheit bei der Veranstaltungsplanung und der Erstellung von Studienmaterialien berücksichtigen, haben alle Studierenden die Möglichkeit gleichberechtigt an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

    Der „Leitfaden Inklusive Lehrveranstaltungen“ gibt allgemeine Hinweise zur Gestaltung barrierefreier Hochschuldidaktik und konkrete Tipps zur Berücksichtigung der Belange Studierender mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung in Studium und Lehre.

  • Das Hochschulrahmengesetz (HRG, § 2 Abs. 4) und das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG, § 49 Abs. 3) besagen, dass die Chancengleichheit Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Studium und in den Prüfungen von den Hochschulen gewahrleistet werden soll.
    Entstehen durch eine chronische Erkrankung, Behinderung oder Teilleistungsstörung organisatorische, zeitliche oder sonstige Probleme mit den Anforderungen von Studien- oder Prüfungssituationen, kann durch

    • formlosen Antrag
    • Vorlage eines ärztlichen oder gleichwertigen Attests, das die Auswirkungen der Behinderung auf das Studium und mögliche Modifikationen darlegt,

    ein Nachteilsausgleich beantragt werden.

    Nachteilsausgleiche können für Prüfungen und Leistungsnachweise beantragt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Besserstellung einzelner Studierender, sondern um eine individuell an behinderungsbedingte Einschränkungen angepasste und bedarfsgerechte Gestaltung des Studiums und der Prüfungen. Dies können z.B. Modifikationen von Prüfungszeit, -ort und -dauer sein. Grundsätzlich sollten gleichwertige Bedingungen gegenüber anderen Studierenden gegeben sein.
    Wichtig ist, dass der Nachteilsausgleich vor einer Prüfung beantragt und vom zuständigen Prüfungsamt bewilligt wird. Nachteilsausgleichende Maßnahmen dürfen sich nicht auf die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen auswirken und nicht in Leistungsnachweisen oder Zeugnissen dokumentiert werden.

    Hierzu berät der Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung.

  • Eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung kann sich u.U. nachteilig auf die Zugangsvoraussetzungen zum Studium auswirken. Zu den besonderen Bewerbungsvoraussetzungen in den Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung berät Sie das Studierendensekretariat

  • Neben der Studienfinanzierung kann eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung zusätzliche Kosten für Medikamente, Assistenzen usw. verursachen.

    Die Ansprechpartner/innen der Beratungsangebote des Studierendenwerks Thüringen (BAföG-Amt, Sozialberatung) unterstützen bei der Beantragung von Leistungen zur Studienfinanzierung und der Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Studium und Alltag.

Kontakt

Diversitätsbeauftragte

Babette Lautenschläger +49 361 6700-7066babette.lautenschlaeger@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | 1.2.27
Anträge, Formulare

Die im Zusammenhang mit einer chronischen Erkrankung bzw. Behinderung notwendigen Formulare finden Sie hier

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