
Ziel des Berufspraktikums im 5. Semester ist es, eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Sie als Studierende sollen durch konkrete Aufgabenstellungen im Rahmen betrieblicher Arbeitsabläufe an die praktische Berufstätigkeit herangeführt werden. Sie sollen unter Anleitung und Lenkung Einblicke in das zukünftige Tätigkeitsfeld erhalten und die in der bisherigen Ausbildung erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und vertiefen.
Vorteile für Sie als Studierende
- berufliche Aufgabenfelder im Unternehmen in betriebswirtschaftlichem, organisatorischem und sozialem Umfeld kennen zu lernen
- erste Kenntnisse für die spätere Berufswahl als auch Anforderungen und Arbeitsbedingungen zu eruieren
- bisher erworbene Kenntnisse des Studiums in konkrete Aufgabenstellungen transferieren zu können, praktische Problemstellungen mit dem im Studium Gelernten zu verknüpfen
- abgegrenzte Problemstellungen lösen zu können
- evtl. ein Thema für die Abschlussarbeit zu finden
Vorteile für die Unternehmen
- Studierende im Einsatz in einem abgegrenzten Tätigkeitsfeld zu erproben und auf ihre Fähigkeiten aufmerksam zu werden
- Aufgabenstellungen bearbeiten zu lassen
- Indirekt Einflussnahme auf den Praxisbezug der Fachhochschule zu nehmen
- Problemstellungen, die in einer umfangreicheren Abschlussarbeit bearbeitet werden könnten, zu umreißen und anzusprechen.
Schritte ins Praktikum
- Frühzeitig potenzielle Praktikumsbetriebe durch eigene Ideen, Aushänge, Stellenangebote oder Praktikumsangebote auf Moodle im Kurs "Praktikums- & Stellenangebote | WLV"suchen!
- Bewerbungen schreiben an mehrere Unternehmen. Eventuell auch anführen, dass die Möglichkeit besteht, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Abschlussarbeit und damit praxisorientierte Fragestellungen zu bearbeiten.
- Bei Zusagen von den Betrieben, den für einen persönlich interessantesten herausfiltern. Wenn das Unternehmen keine eigene Vorlage für einen Praktikumsvertrag besitzt, kann der Mustervertrag von der FH Erfurt dafür verwendet werden.
- Vor Beginn des Praktikums den unterschriebenen Vertrag als PDF-Scan im Moodle-Raum „BBA5010 Praxissemester WSxy“ hochladen, wobei WSxy Ihrem 5.Semester entspricht.
- Zu gegebener Zeit in eine Praktikums-Betreuungsgruppe eintragen. (Eintragung erfolgt über Moodle. Der Zeitraum dafür wird rechtzeitig bekanntgegeben.)
- mindestens 20 Wochen erfolgreich absolvieren
- Praktikumsbericht schreiben. Bericht max. 8 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums hochladen auf Moodle.
Während des Praktikums wird jeder*e Studierende in der Gruppe, in die er*sie sich eingeschrieben hat (siehe Punkt 6.) ein Referat über seinen Betrieb und seine Tätigkeiten halten. Den Termin dafür legt der*die Betreuer*in fest. Die E-Mail Kommunikation findet ausschließlich über die FH - E-Mail - Adresse statt.
Die Credits werden nur vergeben nach (1) Absolvierung der 20 Pflichtwochen, (2) Teilnahme am Praktikumstag und (3) Anerkennung des Praktikumsberichtes! Bis dahin ist eine Anmeldung zur Bachelorthesis nur auf vorläufiger Basis möglich.
Prüfungen
Sollten Sie während Ihres Praktikums noch Prüfungen absolvieren müssen, ist eine Freistellung dafür mit Ihrem Praktikumsunternehmen zu besprechen. Gegebenenfalls müssen Sie dafür einen Tag Urlaub nehmen. Von der FH Erfurt werden Sie hierfür nicht zwangsläufig freigestellt.
Auf unserer Homepage (www.FH-Erfurt.de unter Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften, Studium, Bachelor, Praxisphase)
Aushänge vor dem Sekretariat im Haus 6
Moodlekurs "Praktikums- & Stellenangebote | WLV"
Praktikantenamt
Praktikumsbeauftragten
Befragung „höherer“ Semester
Frau Witter für AuslandsfragenAls eingeschriebener Student sind Sie auch weiterhin über die FH unfall- und krankenversichert, jedoch nicht haftpflichtversichert. Im Allgemeinen haben Unternehmen eine Gruppenversicherung für ihre Angestellten, die auch Praktikanten einschließt. Klären Sie dies bitte mit dem Praktikumsbetrieb ab. Eventuell ist es erforderlich, dass Sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.
Auf unserer Homepage (https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/WLV/StudG_B_BA/Praktikumssemster/Praktikumsvertrag_Vorlage_FHE.pdf) finden Sie ein Vertragsmuster, das Ihr Unternehmen verwenden kann, falls es keine eigenen Verträge hat. Große Unternehmen haben manchmal eigene Praktikantenverträge, die auch von der FH akzeptiert werden.
Nach Vertragsabschluss laden Sie den Vertrag im Moodle-Raum „BBA5010 Praxissemester WSxy“ hochladen, wobei WSxy Ihrem 5.Semester entspricht. Nach Prüfung durch das Praktikantenamt erhalten Sie eine Bestätigung über die Anmeldung per E-Mail.
Baföganspruch besteht generell weiter, ABER das Bafög-Amt ist zu informieren und bei bezahltem Praktikum können die Bafög-Zahlungen für diese Zeit entfallen. Detaillierte Infos erhalten Sie direkt beim Bafög-Amt.
Bei einem Aufenthalt von über 21 Wochen ausserhalb Thüringens im Zusammenhang mit einem Praktikums- oder Bachelor-/Mastersemester gibt es die Möglichkeit, sich von der Zahlung des im Semesterbeitrag enthaltenen Anteils für das Semesterticket befreien zu lassen. Hierfür ist es notwendig, den Antrag (siehe Downloadcenter) auszufüllen und sich diesen bei gleichzeitigem Vorliegen des Praktikumsvertrags vom Praktikantenamt bestätigen zu lassen. Dies kann sofort während der Sprechzeit im Praktikantenamt erfolgen.
Bei längerer Krankschreibung (in der Regel über 2 Wochen Krankheit) muss diese Zeit nachgeholt werden, da die Mindestwochenzahl erfüllt sein muss. Beachten Sie bitte die Regelungen des Unternehmens im Krankheitsfalle. Wenn Sie einen Krankenschein benötigen, senden Sie bitte eine Kopie an das Praktikantenamt. Auf Urlaub besteht generell kein Anspruch, kann aber mit dem Unternehmen verhandelt werden.
Ca. Mitte/Ende Oktober werden Sie gesondert zum Praktikumstag geladen, wobei die Teilnahme verpflichtend und zum Bestehen des Praktikums notwendig ist. Im Rahmen Ihrer Gruppe präsentieren Sie das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Praktikum ableisten, bisherige Arbeitsgebiete und Erfahrungen. Das Treffen soll auch den allgemeinen Erfahrungsaustausch innerhalb der Praktikantengruppe fördern. Die Gestaltung Ihrer ca. 15 minütigen Präsentation ist Ihnen überlassen (frei, mit Folien oder Beamer).
Das Praktikum muss mindestens 20 zusammenhängende Wochen im Unternehmen umfassen und auf Vollzeit basieren. Die Kernzeit des Praktikums soll zwischen September und Januar liegen.
Der Praxissemesterbericht ist Bestandteil des Pflichtpraktikums. Die wesentlichen inhaltlichen Punkte entnehmen Sie den Hinweisen zum Praktikumsbericht: LINK
Der vom Unternehmen gegengezeichnete Bericht muss als pdf-Scan 8 Wochen nach Beendigung des Pflichtpraktikums von Ihnen im Moodle-Raum „BBA5010 Praxissemester WSxy“ hochgeladen werden, wobei WSxy Ihrem 5.Semester entspricht. .
Die Studierenden suchen sich selber eine Praktikantenstelle bei einem Unternehmen ihrer Wahl. Das Praktikantenamt unterstützt durch Hinweise und prüft, ob die Unternehmen den Anforderungen entsprechen. In der Fakultät eingehende Angebote zu Praktikumsstellen werden im Moodlekurs "Praktikums- & Stellenangebote | WLV" veröffentlicht.
Eine Anrechnung vorheriger Ausbildungszeiten oder Zeiten beruflicher Tätigkeit auf die Praktikumsdauer erfolgt grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag über die Anerkennung einer praktischen spezifischen Tätigkeit als Praxissemester. Dieser formlose Antrag ist beim Praktikantenamt einzureichen. In diesen Ausnahmefällen kann eine Anerkennung dann erfolgen, wenn die praktische spezifische Tätigkeit gleichwertig ist und laut PO mindestens 3 Jahre umfasst.
Folgende Bestandteile müssen erfüllt sein:
Ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums (20 Wochen)
Teilnahme am Praktikumstag
Praktikumsbericht mit Bestätigung des UnternehmensHier gibt es 2 Möglichkeiten:
Praktikum bei einem Unternehmen im Ausland.
Hier gelten die gleichen Voraussetzungen, als wenn das Unternehmen in Deutschland ansässig wäre.
„Praktikum“ an einer Partnerhochschule
Die Fachhochschule unterhält verschiedene Partnerschaften mit anderen Hochschulen. Diese Plätze sind zahlenmäßig begrenzt, so dass Sie sich frühzeitig bewerben müssen. Infobroschüren sind im Auslandsreferat FH Erfurt (Ansprechpartnerin Frau Witter) erhältlich.Wenn Sie an eine (Partner-)Hochschule gehen, müssen Sie dort Veranstaltungen als auch einen Sprachkurs besuchen, sowie Prüfungen ableisten. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen als wenn Sie bei einem Unternehmen arbeiten.
Wichtig: Die Leistungen werden nicht auf Ihr Studium an der FH, sondern auf Ihr Praktikum angerechnet.
Je eher, desto besser, d.h. für Praktika im Inland spätestens mit Beginn des Sommersemesters. Erfahrungsgemäß erhalten viele bekannte Unternehmen eine Vielzahl von Anfragen von Interessenten. Insbesondere, wenn Sie ins Ausland gehen möchten, sollten Sie frühzeitig (bereits zum vorherigen Wintersemester) mit der Suche beginnen. Je eher Sie den Vertrag abgeschlossen haben, desto besser.
Lassen Sie sich von dem Unternehmen ein Zeugnis über das geleistete Praktikum ausstellen, das Sie später bei Beendigung Ihres Studiums und bei Ihren Bewerbungen einsetzen können.
Laut Praktikumsordnung ist hierfür das 5. Semester vorgeschrieben. Sie können nach Ende des Prüfungszeitraums im Sommersemester beginnen und müssen bis Beginn des Sommersemesters das Praktikum beenden. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, das Pflichtpraktikum im Sommersemester zu absolvieren. Hierfür ist ein formloser Antrag an das Praktikantenamt zu stellen. Gern per Mail an prakt-amt-wirt@fh-erfurt.de .
Nicht dem Mindestlohn unterliegen:
• Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums
• freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten
• Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienenAb dem 4. Monat unterliegen die freiwilligen Praktika dem Mindestlohn.
Ob während des Praktikums ein Gehalt gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und kann stark variieren, ist also Verhandlungssache. Grundsätzlich müssen die Unternehmen nichts bezahlen. Beachten Sie, dass Zahlungen auf das Bafög angerechnet werden. Pflichtpraktika unterliegen nicht der Mindestlohnpflicht.
Vor Beginn Ihres Praktikums wählen Sie eine/n Praktikantenbetreuer:in aus der Reihe der Professor:innen, der/die folgende Aufgaben hat:
Kontakt zwischen Ihnen und der FH während Ihrer Abwesenheit im Praktikum
Kontakt zu Ihrem Praktikumsbetrieb bei auftretenden Problemen
Leitung Ihrer Praktikantengruppe zu den diversen Treffen
Bewertung Ihres Praktikumsberichtes
Die Zuordnung zu einem/r Praktikumsbetreuer:in erfolgt durch Einschreibung über Moodle; der Zeitraum wird per E-Mail bekanntgegeben.Während des Praktikums haben Sie keine Veranstaltungen an der FH. Ausnahmen sind ggf. Wiederholungs-Pflichtprüfungen im Prüfungszeitraum sowie der Praktikumstag. Dieser findet zwischen Oktober und Januar nach Festlegung durch den/die Betreuer:in statt. Ihr Unternehme muss Sie für diese Pflichtveranstaltungen freistellen. Klären Sie dies frühestmöglich mit Ihrem Unternehmen ab.
- Anmeldung zum Praktikum im Studienkonto-System
Das Studienkonto-System erlaubt Ihnen die Anmeldung, aber die CPs werden nach Erbringung der Leistungen auch dann verbucht, wenn man sich vorher nicht aktiv angemeldet hat.