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Unterstützung bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Sie haben an der FH Erfurt Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erfahren? Wir möchten Sie darin bestärken, diskriminierendes Verhalten nicht hinzunehmen.

Die FH Erfurt bekennt sich in ihrem Leitbild zu Chancengerechtigkeit, gleichberechtigter Teilhabe, Diversität und Inklusion und setzt sich für ein Arbeits- und Studienumfeld ein, in dem alle vor Diskriminierung geschützt sind. Sie geht konsequent gegen jede Form der Diskriminierung, Belästigung und Gewalt vor und fördert eine Kultur des Hinsehens.

Orientiert am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), hat die FH Erfurt eine Antidiskriminierungsrichtlinie (AGG-RL) verabschiedet, die den Umgang mit Diskriminierung, Belästigung und Gewalt regelt.

Zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt hat die FH Erfurt eine eigene Präventionsrichtlinie (SBDG-Schutz-RL) beschlossen.

FAQ - Häufige Fragen zu Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

  • Diskriminierung

    Diskriminierung beschreibt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder Personengruppe aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen. Orientiert am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, hat die FH Erfurt folgende Merkmale und Zuschreibungen in die Antidiskriminierungsrichtlinie mitaufgenommen:

    • Geschlecht und Geschlechtsidentität,
    • ethnische Herkunft und Nationalität (rassistische, antisemitische oder ethnisierende Zuschreibungen),
    • Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung,
    • sexuelle Orientierung,
    • Religion oder Weltanschauung,
    • Alter.

    Eine Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen eine weniger günstige Behandlung erhält. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen gegenüber anderen Personen benachteiligen können.

    Belästigung

    Eine Belästigung ist eine Diskriminierung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit sozialen Merkmalen und Zuschreibungen in Zusammenhang stehen, die Würde der betreffenden Person verletzen und dazu führen, dass ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    Gewalt

    Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Gewalt kann durch tätliche Übergriffe oder auf andere Weise nonverbal ausgeübt werden, wenn eine körperliche Zwangsreaktion bei der betroffenen Person ausgelöst wird.

  • Die Antidiskriminierungsrichtlinie schützt folgende Status- und Personengruppen:

    • alle Mitglieder und Angehörigen der FH Erfurt,
    • externe Personen wie Gäste, Stipendiat:innen, Personen in Bewerbungs- und Berufungsverfahren,
    • Dritte auf dem Hochschulgelände, wenn mindestens eine beteiligte Person Mitglied oder Angehörige:r der FH Erfurt ist.

    Die Richtlinie findet Anwendung in folgenden Kontexten:

    • auf dem gesamten Gelände der FH Erfurt einschließlich ihrer jeweiligen Außenstellen und angemieteten Flächen,
    • in digitalen Räumen und Veranstaltungen (unter anderem: Lehrveranstaltungen, dienstliche Besprechungen),
    • in digitalen Lernräumen sowie bei allen anderen von der FH Erfurt zur Verfügung gestellten digitalen Kommunikationsmitteln (unter anderem: E-Mail, Videokonferenz-Software, Chat-Räumen),
    • außerhalb des Hochschulgeländes, soweit ein Bezug zur FH Erfurt als Studien- und Arbeitsort besteht.
  • Als Betroffene:r von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt haben Sie ein Recht auf Beratung und Beschwerde. Die FH Erfurt hat hierfür ein zweistufiges Verfahren entwickelt:

    • Beratung (informelles Verfahren)
      Betroffene können sich vertraulich bei einer Interessenvertretung zu Handlungsmöglichkeiten beraten lassen.
    • Beschwerde (formelles Verfahren)
      Über die AGG-Beschwerdestelle kann offiziell Beschwerde erhoben werden. Das formelle Verfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts sowie der Einleitung von Maßnahmen und Sanktionen.

    Um eine informierte Entscheidung für oder gegen die Einleitung eines formellen Verfahrens zu treffen, ist eine Beratung im Vorfeld einer Beschwerde zu empfehlen. Eine Beschwerde kann jedoch auch ohne vorheriges informelles Verfahren eingeleitet werden.

  • Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt von verschiedenen Erwägungen ab.

    Grundsätze des informellen Verfahrens

    • Die beratende Stelle handelt parteilich. Sie unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Belange und auf Wunsch auch auf dem Weg zu einem formellen Verfahren.
    • Das informelle Verfahren ist vertraulich. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Gesprächsinhalte an Dritte weitergegeben werden.
    • Das informelle Verfahren ist auch anonym möglich. Sie können sich hierbei auch durch eine andere Person vertreten lassen.
    • Maßnahmen und Sanktionen können erst eingeleitet werden, wenn Sie der Weiterleitung an die AGG-Beschwerdestelle bzw. an die Hochschulleitung zustimmen.

    Grundsätze des formellen Verfahrens

    • Die AGG-Beschwerdestelle handelt unparteilich. Sie ist für die objektive Ermittlung des Sachverhalts im Auftrag der Hochschule zuständig.
    • Im formellen Verfahren werden Informationen zum Vorfall an die bearbeitenden Stellen und an die Hochschulleitung weitergegeben.
    • Das formelle Verfahren ist nicht anonym möglich. Um Ihre Beschwerde zu bearbeiten und den Sachverhalt aufzuklären, muss Ihr Name der AGG-Beschwerdestelle bekannt sein.
    • Wird im formellen Verfahren ein Fehlverhalten festgestellt, ist die Hochschule verpflichtet, Maßnahmen und ggf. Sanktionen einzuleiten. Die Entscheidung über Maßnahmen und Sanktionen liegt bei der Hochschulleitung.
  • Die FH Erfurt hat besondere Sorgfalts- und Schutzpflichten gegenüber Betroffenen von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Bei Bekanntwerden eines Fehlverhaltens ergreift sie unverzüglich Maßnahmen. Unabhängig von einem Beschwerdeverfahren können im Einzelfall auch vorläufige Schutzmaßnahmen getroffen werden.

    Im informellen Verfahren haben Betroffene ein uneingeschränktes Recht auf Anonymität. Im formellen Verfahren sind alle Verfahrensbeteiligten zu Vertraulichkeit verpflichtet, auch nach Abschluss des Verfahrens. Ihr Name darf nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die beschuldigte Person darf Ihren Namen nur erfahren, sofern ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht oder dies erforderlich zur Aufklärung des Sachverhalts ist.

    Die FH Erfurt trägt durch individuelle Lösungen dafür Sorge, dass Ihnen keine persönlichen, das Studium betreffenden oder berulichen Nachteile durch eine Beschwerde entstehen.

Weitere Informationen

Justiziariat

+49 361 6700-7031justiziariat@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | Raum 7.2.06 und 7.2.04

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