
Unterstützung bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Sie haben an der FH Erfurt Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erfahren? Wir möchten Sie darin bestärken, diskriminierendes Verhalten nicht hinzunehmen.
Die FH Erfurt bekennt sich in ihrem Leitbild zu Chancengerechtigkeit, gleichberechtigter Teilhabe, Diversität und Inklusion und setzt sich für ein Arbeits- und Studienumfeld ein, in dem alle vor Diskriminierung geschützt sind. Sie geht konsequent gegen jede Form der Diskriminierung, Belästigung und Gewalt vor und fördert eine Kultur des Hinsehens.
Orientiert am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), hat die FH Erfurt eine Antidiskriminierungsrichtlinie (AGG-RL) verabschiedet, die den Umgang mit Diskriminierung, Belästigung und Gewalt regelt.
Zum Umgang mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt hat die FH Erfurt eine eigene Präventionsrichtlinie (SBDG-Schutz-RL) beschlossen.
FAQ - Häufige Fragen zu Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
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Diskriminierung
Diskriminierung beschreibt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person oder Personengruppe aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen. Orientiert am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, hat die FH Erfurt folgende Merkmale und Zuschreibungen in die Antidiskriminierungsrichtlinie mitaufgenommen:
- Geschlecht und Geschlechtsidentität,
- ethnische Herkunft und Nationalität (rassistische, antisemitische oder ethnisierende Zuschreibungen),
- Behinderung oder chronische/langwierige Erkrankung,
- sexuelle Orientierung,
- Religion oder Weltanschauung,
- Alter.
Eine Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen eine weniger günstige Behandlung erhält. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen aufgrund eines oder mehrerer sozialer Merkmale oder Zuschreibungen gegenüber anderen Personen benachteiligen können.
Belästigung
Eine Belästigung ist eine Diskriminierung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit sozialen Merkmalen und Zuschreibungen in Zusammenhang stehen, die Würde der betreffenden Person verletzen und dazu führen, dass ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Gewalt
Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden. Gewalt kann durch tätliche Übergriffe oder auf andere Weise nonverbal ausgeübt werden, wenn eine körperliche Zwangsreaktion bei der betroffenen Person ausgelöst wird.
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Die Antidiskriminierungsrichtlinie schützt folgende Status- und Personengruppen:
- alle Mitglieder und Angehörigen der FH Erfurt,
- externe Personen wie Gäste, Stipendiat:innen, Personen in Bewerbungs- und Berufungsverfahren,
- Dritte auf dem Hochschulgelände, wenn mindestens eine beteiligte Person Mitglied oder Angehörige:r der FH Erfurt ist.
Die Richtlinie findet Anwendung in folgenden Kontexten:
- auf dem gesamten Gelände der FH Erfurt einschließlich ihrer jeweiligen Außenstellen und angemieteten Flächen,
- in digitalen Räumen und Veranstaltungen (unter anderem: Lehrveranstaltungen, dienstliche Besprechungen),
- in digitalen Lernräumen sowie bei allen anderen von der FH Erfurt zur Verfügung gestellten digitalen Kommunikationsmitteln (unter anderem: E-Mail, Videokonferenz-Software, Chat-Räumen),
- außerhalb des Hochschulgeländes, soweit ein Bezug zur FH Erfurt als Studien- und Arbeitsort besteht.
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Als Betroffene:r von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt haben Sie ein Recht auf Beratung und Beschwerde. Die FH Erfurt hat hierfür ein zweistufiges Verfahren entwickelt:
- Beratung (informelles Verfahren)
Betroffene können sich vertraulich bei einer Interessenvertretung zu Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. - Beschwerde (formelles Verfahren)
Über die AGG-Beschwerdestelle kann offiziell Beschwerde erhoben werden. Das formelle Verfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts sowie der Einleitung von Maßnahmen und Sanktionen.
Um eine informierte Entscheidung für oder gegen die Einleitung eines formellen Verfahrens zu treffen, ist eine Beratung im Vorfeld einer Beschwerde zu empfehlen. Eine Beschwerde kann jedoch auch ohne vorheriges informelles Verfahren eingeleitet werden.
- Beratung (informelles Verfahren)
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Für welchen Weg Sie sich entscheiden, hängt von verschiedenen Erwägungen ab.
Grundsätze des informellen Verfahrens
- Die beratende Stelle handelt parteilich. Sie unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Belange und auf Wunsch auch auf dem Weg zu einem formellen Verfahren.
- Das informelle Verfahren ist vertraulich. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen keine Gesprächsinhalte an Dritte weitergegeben werden.
- Das informelle Verfahren ist auch anonym möglich. Sie können sich hierbei auch durch eine andere Person vertreten lassen.
- Maßnahmen und Sanktionen können erst eingeleitet werden, wenn Sie der Weiterleitung an die AGG-Beschwerdestelle bzw. an die Hochschulleitung zustimmen.
Grundsätze des formellen Verfahrens
- Die AGG-Beschwerdestelle handelt unparteilich. Sie ist für die objektive Ermittlung des Sachverhalts im Auftrag der Hochschule zuständig.
- Im formellen Verfahren werden Informationen zum Vorfall an die bearbeitenden Stellen und an die Hochschulleitung weitergegeben.
- Das formelle Verfahren ist nicht anonym möglich. Um Ihre Beschwerde zu bearbeiten und den Sachverhalt aufzuklären, muss Ihr Name der AGG-Beschwerdestelle bekannt sein.
- Wird im formellen Verfahren ein Fehlverhalten festgestellt, ist die Hochschule verpflichtet, Maßnahmen und ggf. Sanktionen einzuleiten. Die Entscheidung über Maßnahmen und Sanktionen liegt bei der Hochschulleitung.
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Die FH Erfurt hat besondere Sorgfalts- und Schutzpflichten gegenüber Betroffenen von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Bei Bekanntwerden eines Fehlverhaltens ergreift sie unverzüglich Maßnahmen. Unabhängig von einem Beschwerdeverfahren können im Einzelfall auch vorläufige Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Im informellen Verfahren haben Betroffene ein uneingeschränktes Recht auf Anonymität. Im formellen Verfahren sind alle Verfahrensbeteiligten zu Vertraulichkeit verpflichtet, auch nach Abschluss des Verfahrens. Ihr Name darf nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die beschuldigte Person darf Ihren Namen nur erfahren, sofern ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht oder dies erforderlich zur Aufklärung des Sachverhalts ist.
Die FH Erfurt trägt durch individuelle Lösungen dafür Sorge, dass Ihnen keine persönlichen, das Studium betreffenden oder berulichen Nachteile durch eine Beschwerde entstehen.
Beratung - informelles Verfahren
Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer der Beauftragten oder Interessenvertretungen. Hier können Sie:
- Ihrer Erfahrung Raum geben, Erlebtes reflektieren und einordnen,
- Handlungsmöglichkeiten entwickeln,
- Unterstützung beim Einreichen einer formellen Beschwerde erhalten und auf Wunsch dabei begleitet werden,
- Kontakt zu weiteren Beratungs- und Anlaufstellen herstellen.
Die Beratung im informellen Verfahren ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym möglich. Gesprächsinhalte dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Sie können sich zum Gespräch von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Beratung bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der FH Erfurt
Weitere Anlaufstellen für Beschäftigte
Weitere Anlaufstellen für Studierende
Die folgenden Stellen bieten eine Erst- und Verweisberatung für Studierende an. Diese können an die passenden internen Stellen vermitteln und auf Wunsch im weiteren Verfahren begleiten.
Externe Beratung
Queerfeindlichkeit
Beschwerde - formelles Verfahren
Über die AGG-Beschwerdestelle können Sie formell Beschwerde erheben. Im formellen Verfahren wird der Sachverhalt aufgeklärt und Maßnahmen und/oder Sanktionen eingeleitet.
Eine vorherige Beratung bei der Diversitätsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten, beim Personalrat oder bei der Schwerbehindertenvertretung ist empfehlenswert.
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Ihre Beschwerde nimmt die AGG-Beschwerdestelle entgegen.
Die Beschwerde sollte unter anderem folgende Informationen enthalten:
- eine konkrete Beschreibung der Vorkommnisse und deren Folgen,
- Benennung eventueller Beweise oder bezeugender Personen,
- ggf. Angaben zu weiteren Personen und Stellen, die bereits eingeschaltet worden sind,
- ggf. Angaben zu bereits eingeleiteten Maßnahmen.
Sie können Ihre Beschwerde schriftlich per E-Mail einreichen oder einen Termin mit der AGG-Beschwerdestelle vereinbaren und Ihre Beschwerde mündlich vortragen.
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Die AGG-Beschwerdestelle prüft im Auftrag der Hochschule die Beschwerde. Dazu holt sie eine Stellungnahme der Person ein, gegen die sich die Beschwerde richtet, und zieht ggf. Stellungnahmen von Zeug:innen hinzu.
Das Ergebnis der Prüfung leitet die AGG-Beschwerdestelle an die Hochschulleitung weiter. Die Hochschulleitung leitet angemessene Maßnahmen und/oder Sanktionen ein.
Die AGG-Beschwerdestelle informiert Sie abschließend über das Ergebnis der Prüfung und ggf. anstehende Maßnahmen.
Prävention
Unsere Hochschule soll ein sicherer und gewaltfreier Ort sein, an dem sich alle frei von Angst vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt bewegen können. Neben dem konsequenten Umgang mit Vorfällen von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt entwickelt die FH Erfurt präventive Maßnahmen, um Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken.