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FAQ Sprachkurse

  • Englischkurse werden in der Regel ab der Niveaustufe A2 angeboten.

    Bei entsprechender Nachfrage können jedoch auch Anfängerkurse angeboten werden.

  • Im Sprachenzentrum besteht die Möglichkeit, TestDaF-Prüfungen abzulegen.

    Für andere Sprachen werden derartige Tests nicht angeboten. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an entsprechende Testzentren, z.B.

    https://www.britishcouncil.de/pruefung

    https://www.telc.net/pruefungsteilnehmende/sprachpruefungen.html

    https://www.ets.org/toefl

  • Nein, bei entsprechender Nachfrage sollte man sich direkt bei den Testzentren, die solche Sprachtests anbieten, informieren.

  • Studierende der FH Erfurt sowie aller Thüringer Hochschulen und Gasthörer.

  • Jeweils zu Semesterbeginn finden die Einschreibungen über Moodle statt.

  • Die Teilnahme für Studierende der FH Erfurt sowie aller Thüringer Hochschulen ist kostenfrei. Gasthörende zahlen laut Gebührenordnung der FH Erfurt einen Betrag in Höhe von 100 Euro.

  • Anhand eines Einstufungstests wird das Sprachniveau festgestellt. Auf der Grundlage des festgestellten Sprachniveaus belegt man dann einen entsprechenden Kurs.

  • Die Sprachkurse können als Wahlpflichtfach anerkannt werden. Umfang der Kurse sind 2 SWS, bei bestandener Klausur gibt es dementsprechend 2 CPs. Bei einer Teilnahme von mindestens 75% und nicht geschriebener oder bestandener Klausur wird nur eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Studierende der Universität Erfurt erhalten 3 CPs. Hier gilt allerdings die Sonderregelung, dass neben der schriftlichen Leistung eine mündliche Zusatzleistung in Form einer Präsentation erbracht werden muss.

  • Die Pflichtkurse und fakultativen Sprachkurse für Englisch beginnen in der Regel in der 2. Semesterwoche. Für die fakultativen Sprachkurse findet vor Semesterbeginn eine unverbindliche Einschreibung über Moodle und in der 1. Semesterwoche eine Umfrage zur Terminfindung statt. Sobald die Kurszeiten feststehen, werden Sie über Moodle informiert.

  • Die meisten Sprachkurse finden in den Sprachlaboren im Sprachenzentrum statt (Haus 2, 1. Etage). Aus Kapazitätsgründen können die Kurse zum Teil auch in Seminarräumen der FH stattfinden. Die Raumnummern zu Ihren Kursen werden Ihnen über den Moodlekursbereich angezeigt.

  • In diesem Fall sollten sich betroffene Studierende mit einem:r Mitarbeiter:in des SPZ in Verbindung setzen. Alles Weitere wird dann nach Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. Gutachtens vor Ort geklärt.

  • Ja: Für Pflichtkurse erfolgt die Anmeldung während des Anmeldezeitraums beim Prüfungsamt; bei fakultativer Kursbelegung müssen Studierende ihre Prüfungsteilnahme bis zur Woche 10 des zentralen Vorlesungszeitraums direkt bei den Dozierenden anmelden.

  • In der Regel können Prüfungen im nächsten Prüfungszeitraum bzw. gemäß der SPO der jeweiligen Fachrichtung wiederholt werden. Zusätzlich zur regulären Anmeldung im Prüfungsamt (bei Pflichtkursen) muss die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen bis eine Woche vor Ende des zentralen Vorlesungszeitraums direkt im SPZ angemeldet werden.

  • Bei Pflichtkursteilnahme über die Online-Notenverbuchung, bei fakultativer Teilnahme direkt über die Dozierenden. Die Ergebnisse werden rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters bekannt gegeben.

  • Für Pflichtkurse wird nicht automatisch ein Schein ausgestellt, da die Ergebnisse online beim Prüfungsamt verbucht werden. Bei Bedarf (z.B. als Nachweis über das Sprachniveau) können Studierende zusätzlich einen Schein bekommen. Für fakultative Kurse stellt das SPZ einen Schein aus, wenn Sie dafür die Credits bekommen im Bereich studiengangsübergreifende Kompetenzen anerkannt bekommen möchten.

  • Für alle Module mit Online-Prüfungsanmeldung erfolgt die Notenverbuchung auch online. Für alle anderen Kurse erhalten die Studierenden auf Antrag vom SPZ einen Leistungsnachweis, mit dem sie die Note persönlich im Prüfungsamt verbuchen lassen.

  • Studierende können beim SPZ einen Einstufungstest ablegen, der das Sprachniveau indiziert. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen offiziell anerkannten Test des Sprachniveaus.

  • Ja, wenn sie an anderen Hochschulen/Universitäten erbracht wurden, aber nicht bereits Bestandteil eines anderen Studienabschlusses sind. Die Anerkennung erfolgt durch das SPZ, wenn die bereits erbrachte Leistung in Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistung gleichgestellt ist und benotet wurde. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Eine Abiturnote in der betreffenden Sprache kann nicht als Leistung anerkannt werden.

  • Die Regelungen bezüglich der Kursmaterialien richten sich nach der Kursart. Es gibt:

    • Kurse mit Lehrwerken
    • Kurse mit Materialien auf der E-Learning Plattform MOODLE
    • Kurse mit Readern
    • Kurse mit vom Dozenten bereitgestellten Materialien

    Genauere Informationen dazu erhalten die Teilnehmenden zu Kursbeginn.

Kontakt

Sekretariat Grundlagenzentrum

+49 361 6700-7811glz@fh-erfurt.de Altonaer Straße 25 | 5.2.13