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Fakultätsrat

Der Fakultätsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel: Berufungsvorschläge für Professor:innen, Konzipierung, Entwicklung und Umsetzung neuer Studiengänge, Studien- und Prüfungsordnungen, Einrichtung von Ausschüssen und Studienkommissionen der Fakultät und einiges mehr. Er besteht aus der:dem Dekan:in, Professor:innen, Studierenden und  Mitarbeiter:innen der Fakultät.

Folgende Personen sind Ihre Ansprechpartner:innen:

Vorsitz

Mitglieder Professor:innen

Nachfolgende Personen sind Mitglieder, in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen.
In allen anderen Angelegenheiten sind sie Ersatzmitglieder:

Ersatzmitglieder Professor:innen

Mitglieder Mitarbeiter:innen

Fakultät ASW

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